ClubCard

Partner-Bedingungen

Stand: Oktober 2026 · Fassung 2026-10

Diesen Bedingungen stimmt die vertretungsberechtigte Person des Partners im Partner-Dashboard zu. Die jeweils gültige Fassung ist unter clubcard.cc/partner-bedingungen abrufbar.

Partnervereinbarung zwischen

ClubCard Inhaber Matteo Castriotta Zülpicher Straße 34 50674 Köln

— nachfolgend „ClubCard“ —

und dem Betrieb, dessen vertretungsberechtigte Person diesen Bedingungen im Partner-Dashboard zustimmt, mit den dort angegebenen Vertragsdaten — nachfolgend „Partner“.

§ 1 Worum es geht

ClubCard betreibt eine App, die Gästen Vorteile bei ausgewählten Bars, Clubs und Veranstaltern zeigt. Der Partner stellt mindestens einen solchen Vorteil („Deal“) bereit. Der Partner erhält Zugang zu einem Partner-Dashboard; dort legt er seine Deals an, ändert sie und schaltet sie ab. Es können mehrere Deals gleichzeitig laufen. Für eine Änderung ist kein neuer Vertrag nötig.

§ 2 Was ClubCard leistet — kostenlos

Die Teilnahme ist für den Partner kostenfrei. Es entstehen keine Gebühren, keine Provision, keine Mindestumsätze. ClubCard legt das Partnerprofil an, pflegt Öffnungszeiten und Fotos ein, richtet auf Wunsch die ersten Deals ein und stellt den Zugang zum Partner-Dashboard bereit, in dem der Partner seine Einlösungen einsehen kann.

§ 3 Was der Partner leistet

Der Partner hält die von ihm eingestellten Deals während der dort hinterlegten Zeiten bereit und erkennt sie gegenüber ClubCard-Mitgliedern an.

Der Gast löst den Deal selbst in der App ein. Das Personal bedient nichts, installiert nichts und benötigt kein Gerät. Es prüft ausschließlich, ob der vorgezeigte Nachweis auf dem Gerät des Gastes live und animiert ist — ein Bildschirmfoto genügt nicht — und gewährt dann den Vorteil. Weitere Prüfpflichten bestehen nicht.

§ 4 Deals gestalten und ändern

Der Partner bestimmt seine Deals selbst. ClubCard schlägt Deals vor, kann aber solche ablehnen, die für Gäste keinen erkennbaren Vorteil bieten, und gibt Änderungen frei, bevor sie in der App erscheinen. Zwischen zwei Einlösungen desselben Deals durch denselben Gast liegen standardmäßig 7 Tage; der Partner kann diesen Abstand im Dashboard auf 14 oder 30 Tage erhöhen. Zusätzlich kann er Einlösungen pro Abend begrenzen.

§ 5 Name, Logo, Fotos

Der Partner gestattet ClubCard, seinen Namen, sein Logo, Fotos seines Betriebs und die Deal-Angaben in der App, auf der Website und in der Bewerbung von ClubCard zu nutzen — auch nach Vertragsende für bereits veröffentlichte Inhalte. Der Partner sichert zu, dass er die dafür nötigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien besitzt. Die Erlaubnis ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar.

§ 6 Wer wem gegenüber haftet

Der Deal wird zwischen dem Partner und dem Gast eingelöst. ClubCard vermittelt lediglich und wird nicht Vertragspartei dieses Vorgangs. Für Ausschank, Einlass, Hausrecht, Jugendschutz und alle betrieblichen Pflichten bleibt allein der Partner verantwortlich. Umgekehrt haftet der Partner nicht für die Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der App.

§ 7 Keine Exklusivität

Der Partner darf uneingeschränkt mit anderen Plattformen, Rabatt- oder Gästelisten-Anbietern zusammenarbeiten.

§ 8 Wenn ein Deal nicht eingelöst wird

Meldet ein Gast, dass ein Deal nicht gewährt wurde, klärt ClubCard das telefonisch mit dem Partner. Vertragsstrafen gibt es nicht. ClubCard kann den Partner jedoch bei wiederholter Nichteinlösung jederzeit in der App deaktivieren.

§ 9 Laufzeit

Der Vertrag beginnt mit der Zustimmung im Partner-Dashboard und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen — eine E-Mail genügt. Nach Vertragsende entfernt ClubCard das Partnerprofil aus der App und der Zugang zum Dashboard erlischt.

§ 10 Übergang auf die ClubCard GmbH

ClubCard wird derzeit als Einzelunternehmen geführt. Der Partner stimmt bereits jetzt zu, dass dieser Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine künftige ClubCard GmbH übergeht, sobald diese gegründet ist. Der Partner wird darüber informiert; eine erneute Zustimmung ist nicht erforderlich.

§ 11 Datenschutz

ClubCard verarbeitet die Kontaktdaten des Partners zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten: https://clubcard.cc/partner-datenschutz

Im Partner-Dashboard sieht der Partner zu jeder Einlösung den Namen des Gastes, den eingelösten Deal und den Zeitpunkt. Diese Angaben dienen dem Nachweis der Einlösung und der Klärung von Beschwerden. Für diese Daten ist der Partner eigenständig verantwortlich. Er darf sie ausschließlich zu diesem Zweck verwenden — nicht für eigene Werbung, nicht für den Aufbau eigener Verteiler, und er gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Vertragsende endet der Zugang; zuvor exportierte Daten löscht der Partner.

Einzelheiten zu den Daten der Gäste, inklusive der Speicherfristen: https://clubcard.cc/datenschutz

§ 12 Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.