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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellt am 5. September 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website clubcard.cc sowie für die ClubCard App für iOS und Android.

Rechtlicher Rahmen

ClubCard wird als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 6 BFSG betrieben — weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Dienstleistungen von Kleinstunternehmen sind nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.

Wir orientieren uns dennoch freiwillig an der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Eine Ausnahme von der Pflicht ist für uns kein Grund, eine Seite zu bauen, die Menschen aussperrt.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist zu Teilen mit den genannten Anforderungen vereinbar. Uns sind die folgenden Einschränkungen bekannt:

  • Kontrast sekundärer Texte: Nebentexte, Fußzeilen und Hinweise sind bewusst zurückgenommen und erreichen den geforderten Kontrastwert von 4,5:1 nicht. Die am häufigsten eingesetzte Abstufung kommt auf etwa 3,8:1 gegenüber dem dunklen Seitenhintergrund. Tragende Inhalte — Fließtext, Überschriften, Bedienelemente — liegen darüber.
  • Bewegung: Die Seite arbeitet durchgehend mit Ein- und Ausblendungen. Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" wird bislang nur an einer Stelle ausgewertet und nicht auf allen Seiten respektiert.

Beide Punkte stehen auf unserer Liste. Bis sie behoben sind, benennen wir sie hier, statt sie zu verschweigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Die Kontrastwerte wurden anhand der tatsächlich eingesetzten Farbwerte berechnet, die übrigen Punkte durch eine Prüfung des Quellcodes ermittelt.

Feedback und Kontakt

Ist dir eine Barriere begegnet, oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form? Melde dich — wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

E-Mail: info@clubcard.cc

Durchsetzungsverfahren

Hilft dir unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) wenden.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97–101, 55118 Mainz