Erstellt am 5. September 2026
Diese Erklärung gilt für die Website clubcard.cc sowie für die ClubCard App für iOS und Android.
ClubCard wird als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 6 BFSG betrieben — weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Dienstleistungen von Kleinstunternehmen sind nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.
Wir orientieren uns dennoch freiwillig an der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Eine Ausnahme von der Pflicht ist für uns kein Grund, eine Seite zu bauen, die Menschen aussperrt.
Diese Website ist zu Teilen mit den genannten Anforderungen vereinbar. Uns sind die folgenden Einschränkungen bekannt:
Beide Punkte stehen auf unserer Liste. Bis sie behoben sind, benennen wir sie hier, statt sie zu verschweigen.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Die Kontrastwerte wurden anhand der tatsächlich eingesetzten Farbwerte berechnet, die übrigen Punkte durch eine Prüfung des Quellcodes ermittelt.
Ist dir eine Barriere begegnet, oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form? Melde dich — wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
E-Mail: info@clubcard.cc
Hilft dir unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) wenden.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97–101, 55118 Mainz